Jahresabschluss
Steuerliche Beratung, die nicht auf verlässlichen Informationen beruht, kann nicht erfolgreich sein, weshalb der sorgfältigen Erstellung und ggf. Prüfung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen besondere Bedeutung zukommt. Nur dadurch lassen sich erhebliche Nachteile im Besteuerungsverfahren vermeiden und strafrechtliche Risiken ausschließen.Wir verstehen die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen als zentrales Instrument der steuerlichen Beratung. Langjährige Erfahrungen des Kanzleiinhabers und der Mitarbeiter kommen den Mandanten deshalb zugute, weil sie eine sachgerechte Auswahl der erforderlichen Datensammlung für steuerliche Zwecke erlaubt.
Wir erstellen für Sie:
- Bilanzen nach dem Handelsrecht
- Bilanzen nach dem Steuerrecht
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Offenlegungsbilanzen einschließlich der Übermittlung an den Bundesanzeiger
- Einnahmen-/Überschussrechnungen